Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit von nullacht15 und Werbungtreibenden
Diese Geschäftsbedingungen enthalten allgemein branchenübliche und anerkannte Regeln und sind für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Werbeagentur nullacht15 GmbH (nachstehend "nullacht15") und ihren Auftraggebern (nachstehend "Werbungtreibende") zu verstehen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen nullacht15 und Werbungtreibenden zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr ausdrücklich im Einzelfall vereinbart werden sollte. Eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Bestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§1 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
nullacht15 verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus.
§2 Erfüllung des Auftrages
nullacht15 arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten und ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Werbungtreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter in jeder möglichen Form zu vertreten.
§3 Konkurrenzausschluss
nullacht15 verpflichtet sich, die Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren, und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch nullacht15 korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Vertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.
§4 Durchführung des Auftrages
Bei Auftragsdurchführung ist nullacht15 verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die vorgeschlagenen Werbemittel und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. nullacht15 überwacht die ordnungsgemäße Durchführung allernahmen. Es steht im Ermessen von nullacht15, für die Ausführung seiner Grundleistungen ihm geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Bei längerfristigen Projekten behält sich nullacht15 das Recht zur Zwischenabrechnung erbrachter Leistungen vor. Werden von nullacht15 im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet nullacht15 für die Angebotseinholung aufgewendete Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand.
Wird ein Fremdauftag über nullacht15 abgewickelt, berechnet er 15% des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale zzgl. Zeitaufwand. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt nullacht15 gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. nullacht15 tritt lediglich als Mittler auf.
§5 Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch nullacht15 mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftrag dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von nullacht15 im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei nullacht15. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 9 auf den Auftraggeber über.
§6 Honorar
Wird das Honorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von nullacht15 erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet nullacht15 seinen Aufwand entsprechend der in der Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare.
§7 Informationen und Unterlagen
Der Werbungtreibende verpflichtet sich, nullacht15 rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Werbungtreibende verpflichtet sich, nullacht15 nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
§8 Honorierung
Sofern die Honorierung von nullacht15 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste von nullacht15. Im Honorar sind die Leistungen für die Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung enthalten. Das Honorar für Werbetext kann gesondert berechnet werden. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Kuriere und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand. nullacht15 ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert. Kommt eine von nullacht15 ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von nullacht15 davon unberührt. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand von nullacht15 wird bei Berechnung durch nullacht15 von den Werbungtreibenden abzüglich sämtlicher Rabatte zuzüglich der Bearbeitungspauschale (wie §4) getragen.
§9 Nutzungs- und sonstige Rechte
Alle mit den gelieferten Arbeiten von nullacht15 zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt nullacht15 im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei nullacht15.
§10 Eintragungs- und Schutzfähigkeit
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens nullacht15 nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.
§11 Verwendung von Vorschlägen
Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von nullacht15 im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.
§12 Haftung
nullacht15 haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt nullacht15 seine Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Werbungtreibenden ab. nullacht15 selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von nullacht15 mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist nullacht15 lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen. Nach Druckreiferklärung durch den Werbungtreibenden ist nullacht15 von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von nullacht15. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist nullacht15 nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
§13 Zahlung des Honorars
Mit der Zahlung des Honorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung hierüber hinaus auch nach Ablauf des Vertrages und auch wenn kein Anspruch auf Urheberschutz erhoben wird oder erhoben werden kann, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten als mitübertragen, sofern nicht besonderer Abschluss erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von nullacht15 und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Werbungtreibende. nullacht15 ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in seiner Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen. Jeweils drei Belegexemplare sind nullacht15 nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
§14 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Das Honorar inkl. evtl. verauslagter Kosten sowie Werbemittelrechnungen zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sind sofort nach Rechnungslegung rein netto fällig. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Rechnungen werden dem Kunden kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung gestellt (nachfolgend "e-Rechnung" genannt). Der Kunde erhält eine an seine Email-Adresse gerichtete e-Rechnung. Mit Erhalt dieser Email gilt die e-Rechnung als zugegangen. Sofern der Kunde anstelle der e-Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, wird hierfür je Versand eine Gebühr von 2,00 EUR fällig. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein nach §14 UStG vorsteuerabzugsberechtigter Kunde seinem zuständigen Finanzamt auf dessen Verlangen eine Rechnung in Papierform vorlegen muss. Sämtliche Vergütungen werden spätestens nach Ablauf von zehn Tagen nach Zugang der e-Rechnung bzw. der Rechnung in Papierform fällig und sind ohne Abzug zahlbar. nullacht15 zieht den Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden fünf Tage nach Zugang der e-Rechnung bzw. der Papierrechnung ein. Für jede mangels Deckung vom Kunden verschuldete Rücklastschrift erhebt nulacht15 ein Dienstleistungsentgelt in Höhe der jeweils von der Bank des Kunden gegenüber nullacht15 erhobenen Gebühr.
§15 Wirksamkeit
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
§16 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Heidelberg.
§17 Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
Stand: 07.08.2017